In diesem Seminar werden Ihnen anhand von Beispielsfällen aus der täglichen Praxis der Arbeitsgerichte die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts, insbesondere die wesentlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vermittelt.
Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es ratsam, wenn Personalverantwortliche/Führungskräfte und Betriebsratsmitglieder von einem einheitlichen Verständnis der gegenseitigen Rechte und Pflichten ausgehen.
Themenschwerpunkte:
Neue Rechtsprechung zum BetrVG zu den Themen:
- Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG)
- Konsultationsverfahren bei Massenentlassung (§ 17 KSchG)
- Mitteilung bei Betriebsänderung (§§ 111 ff BetrVG)
- Geschäftsführung des Betriebsrats / Kosten der Betriebsratsarbeit (§§ 37,40 BetrVG)
- Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)
- Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)
sowie
- zum neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Die Teilnahmegebühr ist im Mitgliedsbeitrag enthalten
Termin
Dienstag, 10. Mai 2022
9:00 - 16:30 Uhr
Referenten
Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG HammZielgruppe
Unternehmer, Geschäftsführer, Personaler, BetriebsratsmitgliederAnmeldeschluss / Abmeldefrist
03.05.2022Sonstiges
grds. je ein Mitarbeiter Personal / Betriebsrat | Gesetzestext BetrVG | TeilnahmebescheinigungSeminarleitung
Herr Martin Beckschulze